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| Stimmen zum neuen Fremdenrecht |
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Seit der Neufassung des Asyl- Fremdenpolizei- und Aufenthaltsrechts (in Kraft seit Jänner 2006) wurde am 21. Oktober 2009 nun bereits die dritte Novelle im Nationalrat beschlossen, die wiederum einschneidende und weitreichende Änderungen mit sich bringt und seit 1. Jänner 2010 gültig ist.Die wichtigsten Änderungen betreffen die Straffälligkeit, die Aberkennung des Schutzstatus bei Folgeanträgen, Gebietsbeschränkung und Meldepflicht, die Neudefinition der "Duldung" (inkl. einer "Karte für Geduldete"), Familienzusammenführung und Familienverfahren, Schubhaftbestimmungen, das Nachzugsalter von EhegatInnen, die Neuordnung des Aufenthaltsrechts für EWR-BürgerInnen und deren Angehörige sowie die Haftungserklärung und die notwendigen Unterhaltsmittel (Überblick bei help.gv.at).
Eine Zusammenfassung der seit 1.1.2010 gültigen Änderungen finden Sie hier (Artikel von Georg Atzwanger in no-racism.net; 13.1.2010 ).
Mit dem neuen "Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG)" erhalten ab 1. Jänner 2010 gleichgeschlechtliche Partnerschaften im österreichischen Rechtssystem einen rechtlichen Rahmen für ihr Zusammenleben. Das bringt auch für MigrantInnen und binationale gleichgeschlechtliche Partnerschaften einige Änderungen mit sich. Die wichtigsten Punkte hat Georg Atzwanger (Caritas Wien) hier zusammengefasst.


