Fremdenrechtsänderungs-Gesetz 2018 - Verschärfung für Asylsuchende und StudentInnen
Ein neuer Entwurf mit geplanten Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht liegt derzeit im Parlament. Die Änderungen betreffen sowohl AsylwerberInnen als auch Studierende besonders.
Nach Ende des Begutachtungsverfahrens am 16. Mai 2018 ist ein Beschluss noch vor dem Sommer und das Inkrafttreten - trotz heftiger öffentlicher Kritik - ab 1.9.2018 geplant.
Der Entwurf und die Stellungnahmen zum Entwurf steht auf der Parlamentsseite zur Verfügung.
Die Inhalte der Novelle umfassen folgende Themen:
- beschleunigten Verfahrens zur Aberkennung des Status der/des Asylberechtigten im Fall der freiwilligen Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates oder des Erwerbs der verlorenen Staatsangehörigkeit
- Sicherstellung und Auswertung von von der Asylwerberin/vom Asylwerber mitgeführten Datenträgern (insbesondere Mobiltelefone)
- Antragstellung für im Inland nachgeborene drittstaatszugehörige Kinder einer Asylwerberin/eines Asylwerbers
- Verkürzung von Beschwerdefristen
- Anordnung der Unterkunftnahme in einer Bundesbetreuungseinrichtung zum Zweck der Verfahrenssicherung
- Vollzugskompetenz für Maßnahmen der Integrationshilfe soll an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres übergehen
- Einführung einer Beitragspflicht für Asylwerberinnen/Asylwerber zur Kostendeckung und Sicherstellung von mitgeführtem Bargeld
- Schaffung einer Aufenthaltsbewilligung für Freiwillige und für mobile Forscherinnen/mobile Forscher sowie Einführung eines neuen Visums D für Praktikantinnen/Praktikanten
- Ermöglichung der Verlängerung einer "Niederlassungsbewilligung – Forscher" zum Zwecke der Arbeitssuche oder der Unternehmensgründung
- Nachweis des Sprachniveaus A2 für die Zulassung zu einem Universitätslehrgang, der die für die Absolvierung des Studiums erforderliche Sprache vermittelt.