Fremdenrecht 2018: Verschärfungen in Kraft

Am 1. September 2018 ist das Fremdenrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten und bringt vor allem für AsylwerberInnen eine Reihe von Verschärfungen. Wartefrist für subsidiär Schutzberechtigte beim Familiennachzug ist nicht verfassungswidrig. Verbesserungen für ausländische Studierende (Antragstellung im Inland).

 

Verschärfungen für AsylwerberInnen

Jetzt haben Sicherheitsorgane künftig die Möglichkeit, Flüchtlingen im Zuge der Einbringung von Asylanträgen Bargeld bis zu 840 € als Beitrag zur Grundversorgung abzunehmen. Zudem können Handys von AsylwerberInnen ausgewertet werden, wenn Zweifel an ihrer Identität oder an ihrer Fluchtroute bestehen. Die Mindestwartefrist auf die österreichische Staatsbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge wird von sechs auf zehn Jahre verlängert.

Anpassungen für Studierende und ForscherInnen

Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 werden die fremdenrechtlichen Materiengesetze an die Vorgaben der RL (EU) 2016/801 ("Forscher und Studenten-Richtlinie") angepasst.  So werden im Bereich des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes die bestehenden Aufenthaltstitel für Forscherinnen/Forscher und Studentinnen/Studenten adaptiert und zwei neue Aufenthaltstitel (Aufenthaltsbewilligung "Forscher-Mobilität" und Aufenthaltsbewilligung "Freiwillige") eingeführt. Vor diesem Hintergrund werden auch die entsprechenden Anschlussbestimmungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz angepasst. Im Fremdenpolizeigesetz 2005 wird in Umsetzung der Forscher- und Studenten-Richtlinie ein neues Visum D für Praktikantinnen/Praktikanten eingeführt.

Informationen dazu:

help.gv.at

parlament.gv.at

Ehe ohne Grenzen - Fremdenrecht aktuell

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