§ 107 Erziehungsberatung
Seit 2013 kann das Gericht in einem strittigen Obsorge- oder Kontaktrechtverfahren als eine zur Sicherung des Kindeswohls erforderliche Maßnahme eine Familien-, Eltern-oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG anordnen. Die Fibel Beraterin Fr. Mag. Merdinger ist anerkannte Familien-, Eltern- und Erziehungsberaterin gemäß § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG, eingetragen in der offiziellen Liste des Familienministeriums:
http://www.trennungundscheidung.at/familien-eltern-oder-erziehungsberatung/berater/
Diese Beratung erfolgt je nach Sinnhaftigkeit in Paar- und Einzelgesprächen. Sie dient der Deeskalation der Konflikte und dadurch der Entlastung und Unterstützung der betroffenen Kinder.
Insbesondere geht es darum, Eltern dabei zu unterstützen
- ihren Blick und ihre Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten,
- förderliche Haltungen bzw. Verhaltensweisen zu entwickeln, die Kindern helfen, die Trennung geschützt und behütet verarbeiten und die dadurch hervorgerufenen Veränderungen im Familiensystem allmählich bewältigen zu können,
- Verhaltens-und Reaktionsweisen ihrer Kinder verstehen zu lernen,
- zu neuen Formen der elterlichen Kooperation zu finden,
- ihre erzieherischen Kompetenzen zu erweitern und sie in Erziehungsfragen sowie im Umgang mit Schwierigkeiten und Konflikten im familiären Alltag zu beraten.
Die Formulierung konkreter Aufgaben und Ziele der angeordneten Erziehungsberatung in einem Pflegschaftsverfahren erfolgt an die jeweilige familiäre Situation angepasst und wird im Rahmen des Beratungsprozesses mit den Eltern individuell formuliert.
Die Kosten für die angeordnete Erziehungsberatung belaufen sich auf 70 Euro pro Stunde.