§ 95 Elternberatung

Fibel bietet auch die verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlichen Scheidungen an (nach § 95 Abs 1a AußStrG): Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen.

Fibel (Fr. Mag. Merdinger) ist auf der offiziellen Liste der anerkannten Beratungsstellen des Justizministeriums eingetragen. (Link zum Bürgerservice des Justizministeriums/Elternberatung und Liste).

Die Beratung dauert circa eine Stunde und kann als Paar (Kosten 70 Euro) oder als Einzelperson (Kosten 60 Euro) absolviert werden. Über die absolvierte Beratung erhalten Sie eine Bestätigung fürs Gericht.