Fremdenrecht 2018: Verschärfungen in Kraft

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Am 1. September 2018 ist das Fremdenrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten und bringt vor allem für AsylwerberInnen eine Reihe von Verschärfungen. Wartefrist für subsidiär Schutzberechtigte beim Familiennachzug ist nicht verfassungswidrig. Verbesserungen für ausländische Studierende (Antragstellung im Inland).