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Fremdenrecht 2018: Verschärfungen in Kraft

Frau mit Händen vor dem Gesicht vor vielen Paragraphen - Symbolbild

(c) pixabay/geralt

Am 1. September 2018 ist das Fremdenrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten und bringt vor allem für AsylwerberInnen eine Reihe von Verschärfungen. Wartefrist für subsidiär Schutzberechtigte beim Familiennachzug ist nicht verfassungswidrig. Verbesserungen für ausländische Studierende (Antragstellung im Inland).

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Fremdenrechtsänderungs-Gesetz 2018 - Verschärfung für Asylsuchende und StudentInnen

Frosch in einem Käfig - Symbolbild

(c) pixabay/Alexas_Fotos

Ein neuer Entwurf mit geplanten Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht liegt derzeit im Parlament. Die Änderungen betreffen sowohl AsylwerberInnen als auch Studierende besonders.

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